Rückbehalt (retención)
Hat der Verkäufer keinen steuerlichen Wohnsitz in Spanien (no residente), wird bei der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags vom Käufer zur Sicherung der Steuerzahlung 3 % des beurkundeten Kaufpreises einbehalten. Der Käufer führt den steuerlichen Rückbehalt (retención) innerhalb einer Frist von 1 Monat unmittelbar an den spanischen Fiskus ab. Die retención ist also eine Quellensteuer. Sie hat aber keine Abgeltungswirkung, d.h. sie ist lediglich eine Vorauszahlung auf die Steuerschuld. Im Falle einer Überzahlung kann außerdem eine Erstattung erfolgen.