Steuerlicher Wohnsitz (residencia habitual)
Der steuerliche Wohnsitz (residencia habitual) - auch übersetzt als gewöhnlicher Wohnsitz - einer natürlichen Person ist in Spanien, wenn sie sich mehr als 183 Tage eines Kalenderjahres in Spanien aufhält. Unabhängig von der Zahl der Tage hat eine natürliche Person ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Spanien, wenn sich dort der - mittelbare oder unmittelbare - Schwerpunkt der unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit befindet oder der wirtschaftlichen Interessen liegt (Art. 9 Ziff. 1 b span. EStG). Hiervon zu unterscheiden ist die Ansässigkeit im Sinne des DBA-ESt-Spanien.