Änderung der Erbschaftsteuer der autonomen Gemeinschaft von Valencia

Mit Dekret Gesetz 4/2013 vom 2. August 2013 wurde mit Wirkung für Erbfälle nach dem 6. August 2013 die Erbschaftsteuer von Valencia reformiert. Danach ergeben sich unter anderem folgende Neuerungen:

Der Freibetrag von Kindern unter 21 Jahre wird von EUR 40.000,-- auf EUR 100.000 EUR erhöht.

Der Freibetrag des Ehegatten und der Kinder wird von EUR 40.000,-- auf EUR 100.000 EUR erhöht.

Die Steuerbefreiung für das Familienheim von 95% des Immobilienwertes, wird nun bis zu einem Höchstbetrag von EUR 150.000 von der Steuer frei gestellt.

Der Rabatt auf die Steuerschuld wird von 99 % auf 75 % gesenkt.

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