Das Tribunal Supremo hat am 15.06.2016 (rec. 2110/2014) entschieden, dass der Käufer einer Immobilie die Grundsteuer (Impuesto de bienes inmuebles) ab dem Tag des Eigentumsübergangs zu zahlen hat und nicht etwa derjenige (der Verkäufer), der am 1 des Steuerjahres der Eigentümer war.
TS zur Haftung für die Grundsteuer bei Verkauf einer Immobilie in Spanien
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