Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 24.4.2013, II R 65/11, entschieden, dass Erwerber der Steuerklasse II (z.B. Geschwister) unabhängig von den konkreten Lebensverhältnissen nicht von Verfassungs wegen beanspruchen können, erbschaftsteuerrechtlich wie Ehegatten oder Lebenspartner behandelt zu werden.
BFH: Erwerber der Steuerklasse II können nicht Gleichbehandlung mit Ehegatten und Lebenspartnern bei der ErbSt verlangen.
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