DBA Spanien: Absprache über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen

Am 3. Oktober 2012 haben die Bundesrepublik Deutschland und das Königreich Spanien die als Anlage beigefügte Absprache über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen unterzeichnet. Mit der Absprache werden die Bestimmungen der Protokollziffer VIII des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Spanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 3. Februar 2011 umgesetzt.


Die Absprache ist am 18. Oktober 2012 in Kraft getreten und ist ab dem 1. Januar 2015 anzuwenden.

Quelle: BMF Newsletter vom  9. April 2013

 

Anmerkungen:

  1. Die Absprache betriff Einkünfte nach Art. 17 (2) DBA Spanien, also Vergütungen, die auf Grund des Sozialversicherungsrechts eines Vertragsstaats geleistet werden, wenn das den Anspruch auf die Vergütungen begründende Ereignis nach dem 31. Dezember 2014 eintritt.
  2. Nach Artikel 25 (Informationsaustausch) DBA Spanien tauschen die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten die Informationen aus, die zur Durchführung dieses Abkommens erforderlich sind.
  3. Nach Art. 1 der Absprache erteilt die zuständige Behörde jedes Staates der zuständigen Behörde des anderen Staates ohne besonderes Ersuchen automatisch Auskünfte über solche Vergütungen.
  4. Nach Art. 3 (Form des Auskunftsersuchens) der Absprache werden die Auskünfte in einem der von der OECD empfohlenen Standardformate – Standard Magnetic Format (SMF) oder Standard Transmission Format (STF) – oder in einem anderen von den beiden zuständigen Behörden gegebenenfalls vereinbarten Format übermittelt. Die auszutauschenden Auskünfte beinhalten den Namen, die Anschrift und das Geburtsdatum des Steuerpflichtigen, die jeweilige Steuernummer (Tax Identification Number – TIN) des Vergütungsempfängers im Wohnsitzstaat und im Quellenstaat
    sowie den Bruttobetrag der Vergütungen.

Fazit: Die Besteuerung von Einkünften wird im Verhältnis Deutschland – Spanien immer effektiver überwacht. Die Zeiten des „laissez faire“ sind jedenfalls zu Ende.

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