In einer verbindlichen Vorabentscheidung (Resolución Vinculante) hat sich die spanische Oberbehörde für Steuern - Dirección General de Tributos (DGT) - mit der Frage auseinandergesetzt, welches autonome Recht betreffend die Schenkungssteuer bei einer Schenkung von Geschäftsanteilen einer spanischen GmbH (Sociedad Limitada) in Spanien an eine in Spanien nicht ansässige Person anfällt.
Sachverhalt
Der in Spanien ansässige Vater von zwei Kinder mit Wohnsitz im Ausland (Vereinigtes Königreich und Schweden), wollte diesen Anteile an einer S.L. schenken. Diese hatte ihren Sitz und Geschäftsleitung in Spanien. Zweck der Gesellschaft war die Vermietung von Immobilien. Das Vermögen der Gesellschaft bestand hauptsächlich aus Immobilien in Asturien. Der Vater ersuchte die DGT um eine Vorabentscheidung zum anwendbaren Schenkungssteuerrecht.
Entscheidung der DGT
Bei einer Schenkung an Nicht-Residente ist die zuständige Behörde das Zentralfinanzamt, also die AEAT (Agencia Estatal de Administración Tributaria), ist. Die Beschenkten können die besonderen Vergünstigungen des Rechts von Asturien in Anspruch nehmen, da die Geschäftsanteile in den letzten 5 Jahren in Asturien belegen waren.
Volltext (Spanisch): Resolución Vinculante de Dirección General de Tributos, V3062-19 de 30 de Octubre de 2019