Mit Gesetzänderung hat die Region Murcia ab dem 8. August 2015 einen Abschlag i.H.v. 50 % für die Erbschafts- und Schenkungssteuer für die Steuergruppen II.
Erbschaftsteuer Murcia: 50 % Abschlag auf die Steuerschuld für die Steuerklasse II
Sie haben Fragen zu diesem Beitrag oder der Beauftragung der Kanzlei?
Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie für Ihre Fragen vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen. Nach Absendung Ihrer Anfrage wird Sie ein Rechtsanwalt der Kanzlei, der sich mit dem Themengebiet auskennt, schnellst möglich kontaktieren und - soweit erforderlich - weitere Fragen stellen oder ein Angebot für eine Beratung unterbreiten.