EU Erbrechts-VO: Erste Lesung im Europ. Parlament

Das europäische Parlament hat heute den Berichtsentwurf vom 6.3.2012 nach erster Lesung verabschiedet. Kernstück der Neuregelung ist, dass die teilnehmenden Staaten nach Inkrafttreten hinsichtlich der auf die Erbfolge anzuwendenen Rechts das Aufenthaltsprinzip einführen wollen. Ferner soll ein Europäischen Nachlasszeugnis eingeführt und die gerichtliche Zuständigkeit klar festzulegt werden. England und Irland werden voraussichtlich nicht teilnehmen.

Diesen Artikel bewerten
 
 
 
 
 
 
 
0 Bewertungen (0 %)
Bewerten
 
 
 
 
 
 
1
5
0
 

Sie haben Fragen zu diesem Beitrag oder der Beauftragung der Kanzlei?

Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie für Ihre Fragen vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen. Nach Absendung Ihrer Anfrage wird Sie ein Rechtsanwalt der Kanzlei, der sich mit dem Themengebiet auskennt, schnellst möglich kontaktieren und - soweit erforderlich - weitere Fragen stellen oder ein Angebot für eine Beratung unterbreiten.