Europäische Erbrechtsverordnung vollständig anzuwenden

Die bereits am 17. August 2012 in Kraft getretene Europäische Erbrechtsverordnung ist für Erbfälle seit dem 17. August 2015 in allen Mitgliedstaaten der EU mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs, Irlands und Dänemarks vollständig anzuwenden.

Zu beachten ist, dass die EuErbVO auch im Verhältnis zu Drittstaaten gilt. Wie sich dies auf die Bestimmung des anwendbaren Rechts im Verhältnis zu Drittstaaten auswirkt, ist Gegenstand mehrerer Fachaufsätze der Kanzlei.

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