Französische Erbschaftssteuer: Verringerung des Freibetrags für Kinder

Das französische Parlament hat heute, den 19. Juli 2012, einer Absenkung des Erbschaftsteuer-Freibetrags der direkten Abkömmlinge (Kinder oder Kinder vorverstorbener Kinder) von EUR 159.000 EUR auf 100.000 EUR je Kind zugestimmt.

Der verringerte Freibetrag gilt für Erbfälle nach dem 17. August 2012.

 
Die Freistellung des Ehegatten wird hingegen (einstweilen) beibehalten.

 

Lesen Sie auch unseren Beitrag zur Besteuerung deutsch-französischer Erbfälle.

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