Nachdem der spanische Fiskus zum Jahresanfang angeordnet hatte, dass die Steuernummer für Ausländer (N.I.E.) nur persönlich beantragt werden kann, wurde nunmehr angeordnet, dass doch wieder eine Beantragung über (notariell) Bevollmächtigten möglich ist.
Spanien: Steuernummer NIE kann nun doch wieder über Bevollmächtigten beantragt werden
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