Beratung rund um Immobilien in Spanien
Die Kanzlei berät umfassend rund um das Thema "Spanien Immobilie". Dabei berücksichtigen wir immer die Gesamtsituation unserer Mandanten, d.h. alle Gesichtspunkte (Steuern, Erbrecht, Ehegüterrecht) in Deutschland und in Spanien.
Abwicklung des Nachlasses in Spanien
Nach dem Tod werden wir umfassend tätig. Unsere Leistungen umfassen insbesondere
- Klärung des anwendbaren Rechts und gerichtlichen Zuständigkeit,
- die Suche nach Erben und Testamenten in Spanien,
- gerichtliche Feststellung der Erben in Deutschland und Spanien,
- Annahme der Erbschaft in Spanien,
- Erbteilung in Spanien,
- Erklärung der spanischen Erbschaftsteuer gegenüber den Behörden der autonomen Provinz oder des Zentralfinanzamtes in Madrid,
- Erklärung der gemeindlichen Wertzuwachssteuer,
- Umschreibung und Eintragung der Erben als Eigentümer im Eigentumsregister.
Nachlassverfahren und Prozesse in deutschen Gerichten bei Bezügen zu Spanien
Bestehen Bezüge zu Spanien oder ist sogar spanisches Erbrecht durch ein deutsches Gericht anzuwenden, übernehmen wir gerne die Prozessvertretung oder arbeiten dem Prozeßvertreter zu. Unsere Leistungen umfassen z.B.
- Prüfung, ob deutsches oder spanisches Erbrecht anzuwenden ist,
- Gutachten zum spanischen Erbrecht für deutsche Gerichte,
- Vorbereitung von Erbscheinanträgen bei Anwendbarkeit von spanischem Erbrecht und
- Vorbereitung eines Antrags auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses bei Anwendbarkeit spanischen Erbrechts.
- Klärung des zuständigen Finanzamtes,
- Steuerliche Bewertung der Nachlassgegenstände,
- Vorberechnung der anfallenden Steuer,
- die Vorbereitung der Erklärung der spanischen Erbschaftssteuer (Selbstveranlagung oder Mitteilung der Grundlagen der Festsetzung),
- die Beschaffung einer Steuernummer (NIE).
Deutsche Erbschaftsteuer bei Spanienbezug
helfen wir auch bei der Erklärung der deutschen Erbschaftsteuer. Unsere Leistungen umfassen z.B.
- die Erklärung der deutschen Erbschaftsteuer bei Vermögen in Spanien,
- den Einspruch gegen eine zu hoch festgesetzte deutsche Steuer,
- Vertretung vor Finanzgerichten (z.B. Klage gegen zu hohe Festsetzung),
- Antrag auf Anrechnung der spanischen Steuern und
- Gutachten zur Besteuerung.
Nachlassplanung: Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Frühzeitige Planung kann Erbstreit vermeiden und die hohe Erbschaftssteuer in Spanien oftmals senken. Wir stehen Ihnen auch bei der Planung des Erbfalls bei Bezügen zu Spanien zur Seite und beraten Kompetent. Unsere Leistungen umfassen insbesondere
- Gestaltung von Testamente bei Bezügen zu Spanien,
- Überprüfung und steuerliche Bewertung bestehender (notarieller) Testamente,
- Umfassende Vermögensnachfolgeplanung - auch unter Nutzung von Gesellschaften, Lebensversicherung und Schenkungen
- Beratung betreffend die spanische Erbschaftssteuer und Doppelbesteuerung
- Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuung
Verkauf von Immobilien in Spanien
Wertvollster Nachlassgegenstand im deutsch-spanischen Erbfall ist in der Regel eine Immobilie und nach dem Erbfall wird oft die Begleitung beim Verkauf gewünscht. Daher berät Herr Rechtsanwalt Axel Wiens natürlich auch beim Verkauf der ererbten Immobilie. Aber auch wenn Sie Beratung beim Verkauf einer Immobilie in Spanien wünschen, ist er Ihr erfahrender Ansprechpartner. Seine Leistungen umfassen insbesondere
- Steuerliche Beratung und Vertretung vor Ort beim Verkauf (Gewinnbesteuerung, Doppelbesteuerungsabkommen)
- Beratung bei Bewertung der Immobilie (Auswahl Gutachter und Bewertung des Gutachtens)
- Beratung und Abwicklung rechtssicherer Verkauf, z.B. Entwurf Kaufoptionsvertrag (opción de compra), Arras-Kaufvertrag, Vorbereitung und Wahrnehmung Termin zur Beurkundung des Kaufvertrags (escritura de compraventa), Zahlungsabwicklung und Zahlungsverkehr nach Deutschland.
- Nachlegalisierung von Schwarzbauten in Spanien (z.B. Verfahren der obra nueva)
- Nacheintragung von nur durch Privatvertrag erworbenen Immobilien.
Kauf von Immobilien in Spanien
Herr Rechtsanwalt Axel Wiens berät auch beim Kauf von Liegenschaften (Finca, Wohnung) in Spanien. Seine Leistungen umfassen insbesondere
- Beratung bei Beauftragung eines Maklers (Auswahl, Maklervertrag, Vertragsbedingungen)
- Rechtssicherer Kauf in Spanien, z.B. Risikovorprüfung, Entwurf Kaufoptionsvertrag (opción de compra), Arras-Kaufvertrag, Vorbereitung und Wahrnehmung Termin zur Beurkundung Kaufvertrag, Zahlungsabwicklung und Zahlungsverkehr nach Deutschland.
- Steuerliche Beratung und Vertretung vor Ort, z.B. im Hinblick auf Grunderwerbsteuer, Retención, Plusvalía, Einkommensteuer.
- Beratung bei Erwerb über spanische Gesellschaft (SL, SA) oder ausländisches Gesellschaft (z.B. GmbH, Anstalt).
- Beratung bei Bewertung der Immobilie (Auswahl Gutachter und Bewertung des Gutachtens)
- Beratung bei der Hypothekenfinanzierung von Spanienimmobilien.
Deutsches Erbrecht
Wir beraten auch bei rein deutschen Erbfällen, z.B.
- Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen (z.B. Pflichtteilsanspruch, Vermächtnis, Erbe)
- Beratung bei Streit in der Erbengemeinschaft (z.B. Hilfe bei Teilungsverträgen)
- Teilungsversteigerung
- Beratung und Begutachtung im Bereich Erbschaftssteuer
- Erbschaftssteuererklärung und Vertretung im Einspruchspruchsverfahren
- Nachfolgeberatung und Planung
- Testamentsgestaltung unter Berücksichtigung der Erbschaftsteuer
- Vorsorgeplanung (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung)
- Vertretung im Erbscheinverfahren (z.B. Antrag auf Erteilung eines Erbscheins, Beschaffung von Urkunden, etc).
- Außergerichtliche Streitschlichtung und Mediation
- Erstellung von Gutachten zum Erbrecht
- Beratung von Testamentsvollstreckern
Unsere Mandanten
Wir beraten Privatleute, Stiftungen, Unternehmen und öffentliche Stellen. Für Gerichte erstellen wir Gutachten zum ausländischen Recht. Unsere Mandanten sind oft Deutsche mit Auslandsvermögen, aber auch Deutsche, die im Ausland leben oder Ausländer, die sich in Deutschland niedergelassen haben, investieren oder erben.
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Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie für Ihre Fragen vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen. Nach Absendung Ihrer Anfrage wird Sie ein Rechtsanwalt der Kanzlei, der sich mit dem Themengebiet auskennt, schnellst möglich - in der Regel binnen 24 Stunden - kontaktieren und - soweit erforderlich - weitere Fragen stellen oder ein Angebot für eine Beratung unterbreiten.
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