Anzahlungsvertrag (Arras)

Als Anzahlungsvertrag (contrato de arras) oder "Arras-Vertrag" wird im spanischen Recht ein privatschriftlicher Kaufvertrag (Contrato privado de compraventa) bezeichnet, bei dem die Vertragsparteien eine Anzahlung (arras) vereinbaren. Die Vertragsparteien können der Anzahlung unterschiedliche Bedeutung zumessen: 

  • Sie können mit der Anzahlung (nur) bekräftigen, dass sie sich vertraglich binden und nicht nur ein unverbindliches Kaufinteresse bekunden wollen (arras confirmatorias);
  • Sie können der Anzahlung Charakter einer Vertragsstrafe zumessen, ohne dass der Käufer ein Rücktrittsrecht hätte. 
  • Sie können ein beidseitiges Rücktrittsrecht vereinbaren, wobei der Käufer im Falle des Rücktritts die Anzahlung verliert und der Verkäufer im Falle des Rücktritts das zweifache der vereinbarten Anzahlung zahlen muss (arras penitenciales), vgl. Artikel 1454 CC (Spanien).