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Apostille (apostilla)

Die Apostille (apostilla) nach dem Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Haager Apostilleabkommen) bestätigt die Echtheit einer ausländischen Urkunde. Mitglieder des Abkommens sind zahlreiche Staaten. Bei Nichtmitgliedern ist eine Legalisation oder ein Beweis durch Überzeugung des Gerichts (Freibeweis) erforderlich

Publikationen zum Thema

  • Nachlassabwicklung auf den Balearen (Mallorca, Ibiza, Menorca, Formentera)
  • Nachlassabwicklung auf den Kanaren (Teneriffa, Fuerteventura, Gran Canaria, Lanzarote)

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