WF Wiens & Collegen     Im Mediapark 8, D–50670 Köln    wiensDo not spam(at)Do not spamwf-inter.com +49 221 9123297
  • De
  • Es
WF Logo
  • Startseite
  • Neuigkeiten
  • Rechtsanwälte
  • Leistungen
  • Publikationen
  • Vergütung
  • Kontakt
Empfehlen
Drucken

Apostille (apostilla)

Die Apostille (apostilla) nach dem Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Haager Apostilleabkommen) bestätigt die Echtheit einer ausländischen Urkunde. Mitglieder des Abkommens sind zahlreiche Staaten. Bei Nichtmitgliedern ist eine Legalisation oder ein Beweis durch Überzeugung des Gerichts (Freibeweis) erforderlich

Verwandte Publikationen

  • Nachlassabwicklung auf den Balearen (Mallorca, Ibiza, Menorca, Formentera)
  • Nachlassabwicklung auf den Kanaren (Teneriffa, Fuerteventura, Gran Canaria, Lanzarote)

zum Glossar

Neuigkeiten

07.01.2026 Anerkennung eines Erbscheins in Spanien

22.10.2025 Balearen: Weitere Vergünstigungen bei der Erbschafts- und Schenkungsteuer

22.10.2025 TS zur Steuerbefreiung für Familienunternehmen bei Vermietung von Immobilien

Alle Neuigkeiten
© WF Wiens & Collegen 2026
ImpressumKontaktDatenschutzSitemap

Zustimmung zum Laden externer Inhalte / Cookies

Google Maps aktivieren, damit Google Karten geladen werden können.

» zur Datenschutzseite