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DGRN

Die spanischen Notare unterstehen dem Justizministerium, dort der Generaldirektion für das Registerwesen und das Notariat (Dirección General de los Registros y del Notariado, kurz DGRN). 

Publikationen zum Thema

  • Die gesetzliche Erbfolge in Spanien
  • Pflichtteil auf den Balearen (Mallorca, Ibiza, Formentera, Menorca)

News zum Thema

  • AP Mallorca: Ausländer mit gewöhnlichem Aufenthalt auf Mallorca kann Erbvertrag nach dem Recht von Mallorca errichten
  • Balearen: Gesetz über Erbverträge nach dem Recht Balearen
  • DGRN zur anwendbaren Erbrecht bei einem Erblasser mit letztem gewöhnlichem Aufenthalt auf Ibiza
  • DGRN zur konkludenten Rechtswahl in einem spanischen notariellen Testament
  • DGRN: Ausländer können keinen Erbvertrag über eine Abfindung des Pflichtteils nach dem Recht der Balearen (Mallorca) schließen
  • DGRN: Deutsches notarielles Testament kann zur Umschreibung des Grundbuchs in Spanien genügen
  • DGRN: Erbrecht folgt nicht Güterrecht bei Tod ab dem 17.8.2015
  • Spanien: Änderung der Besteuerung bei Übertragung durch Erbvertrag ab 2022
  • TS: Anwendbares Erbrecht bei Ehe nach spanischem Recht

zum Glossar

Neuigkeiten

18.12.2024 BFH: Keine verdeckte Gewinnausschüttung wegen bloß tatsächlicher Nutzungsmöglichkeit einer spanischen Immobilie

19.09.2023 Kanaren: Abschaffung der Erbschaftssteuer und Schenkungsteuer 2023

28.11.2022 Spanien: Entwurf eines Gesetzes über die Bekämpfung der Steuervermeidung durch Nicht-Residente durch Vermögenshaltung über ausländische Gesellschaften

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