Eigentumsregister (registro de la propiedad)
Das Eigentumsregister (registro de la propiedad) - auch als Grundbuch bezeichnet - ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, in dem die Eigentumsverhältnisse an diesen Grundstücken und die auf ihnen liegenden Lasten verzeichnet werden. Eintragungen genießen öffentlichen Glauben. Auf Antrag wird ein Grundbuchauszug erteilt. Gesetzliche Regelungen zum Eigentumsregister finden sich in der spanischen Grundbuchordnung (Ley Hipotecaria).
Publikationen zum Thema
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- Grundbuch in Spanien - FAQ
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- Nachlassabwicklung auf den Balearen (Mallorca, Ibiza, Menorca, Formentera)
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