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Gemeinschaftliches Testament (testamento mancomunado)

Ein gemeinschaftliches Testament ist ein Testament, dass von mehr als einer Person auf einem Dokument errichtet wird. Nach (gemein-) spanischem Recht (anders: Aragon, Navarra, Katalonien, Baskenland) ist das gemeinschaftliche Testament (testamento mancomunado) verboten ( Art 669 und Art. 733 CC).

Publikationen zum Thema

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  • Erbschaft Kanaren (Gran Canaria, Teneriffa, La Gomera, Lanzarote, Fuerteventura)
  • Spanisches Erbrecht - Einführung
  • Testament in Spanien - Form der Errichtung bei Anwendbarkeit spanischen Rechts
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