Generalvollmacht (poder general)
Nach spanischem Recht ist es zulässig einer Person unbeschränkte Vollmacht zu erteilen - eine sog. Generalvollmacht (poder general). Allerdings ist es für die Wirksamkeit erforderlich, dass die Befugnisse konkret aufgelistet werden (daher sind vor spanischen Notaren errichtete Vollmachten oft sehr lang). Wird darin angeordnet, dass die Vollmacht nicht bei Geschäftsunfähigkeit erlischt, wird die Vollmacht auch als General- und Vorsorgevollmacht bezeichnet. Mit dem Tod des Vollmachtgebers erlischt die Generalvollmacht (wie jede Vollmacht nach spanischem Recht).