Gesamtgut (bienes comunes)

Wenn die Ehegatten im (gemein-) spanischen Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft (sociedad de gananciales) verheiratet sind, sind bestimmte Vermögensgegenstände Gesamtgut (bienes comunes) und es steht beiden Ehegatten gemeinschaftlich zu. Hierzu gehören z.B. die durch Arbeit oder gewerbliche Tätigkeit erworbenen Vermögensgüter (Art. 1347 Ziff. 1 CC), die Früchte, Erträge und Zinsen des gemeinsamen Vermögens und der Vorbehaltsgüter (Art. 1347 Ziff. 2 1. Alt. CC) und ein Unternehmen, welches während des Bestehens der Errungenschaftsgemeinschaft mit Mitteln des gemeinsamen Vermögens gegründet wurde (Art. 1347 Ziff. 5 CC). Es wird vermutet, dass Vermögensgegenstände der Ehegatten Gesamtgut sind (Art. 1361 CC).