Grunderwerbssteuer (ITP)

Die spanische Grunderwerbssteuer (ITP) wird auf der Grundlage des Gesetzes über die Besteuerung von Vermögensübertragungen und Rechtsgeschäfte (Ley Impuesto sobre transmisiones patrimoniales y actos jurídicos documentados) in ganz Spanien erhoben. Die autonomen Gemeinschaften können allerdings bestimmte Fragen (z.B. Steuersatz) regeln. Steuerbar ist jede Übertragung des Eigentums an einer gebrauchten Immobilie in Spanien.