IBI

Die spanische Grundsteuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles, kurz IBI) ist im Gesetz über die gemeindlichen Steuern (Ley de Haciendas Locales, LHL) geregelt. Sie ist eine gemeindliche Steuer, welche das Eigentum an städtischen und ländlichen Immobilien besteuert, Art. 60 LHL. 

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