Körperschaftsteuer (Impuesto sobre sociedades)
Die spanische Körperschaftsteuer (Impuesto sobre sociedades) - kurz IS - ist im Gesetz 27/2014 vom 27. November über die Körperschaftssteuer (Ley 27/2014, de 27 de noviembre, del Impuesto sobre Sociedades) geregelt. Der spanischen Körperschaftsteuer unterliegen juristische Personen, die in Spanien ansässig sind oder eine Betriebsstätte haben. Eine Körperschaft gilt dann als ansässig, wenn sie aufgrund der spanischen Gesetzgebung gegründet wurde oder ihren Gesellschaftssitz oder aber ihre tatsächliche Geschäftsleitung (Leitung und Kontrolle ihrer gesamten Tätigkeit) auf spanischem Staatsgebiet hat.