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Noterbrecht (legítima)

Die legítima ist in Art. 806 ff. des spanischen CC geregelt.  Sie beschränkt die Verfügungsfreiheit des Testators (Noterbrecht). 

Publikationen zum Thema

  • Erbrecht Balearen (Mallorca, Ibiza, Formentera, Menorca) - Einführung
  • Pflichtteil auf den Balearen (Mallorca, Ibiza, Formentera, Menorca)
  • Pflichtteil nach spanischem Erbrecht
  • Spanisches Erbrecht - Einführung

zum Glossar

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19.09.2023 Kanaren: Abschaffung der Erbschaftssteuer und Schenkungsteuer 2023

28.11.2022 Spanien: Entwurf eines Gesetzes über die Bekämpfung der Steuervermeidung durch Nicht-Residente durch Vermögenshaltung über ausländische Gesellschaften

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