Residencia

Umgangssprachlich werden in Spanien oftmals Personen, die in Spanien ihren (ersten) Wohnsitz oder Hauptwohnsitz haben, als "resident" bezeichnet. Der Jurist unterscheidet allerdings die Anmeldung bei der Gemeinde (Empadronamiento) und die steuerliche Ansässigkeit. Im letzteren Sinne ist eine Person in Spanien resident, wenn sie sich mehr als 183 Tage eines Kalenderjahres in Spanien aufhält. Unabhängig von der Zahl der Tage hat ein Steuerpflichtiger seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien, wenn sich dort der - mittelbar- oder unmittelbare - Schwerpunkt der unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit befindet oder der wirtschaftlichen Interessen liegt, Art. 9 Ziff. 1 b span. EStG.  Im Bereich der Besteuerung des Einkommens werden die Regeln zur Ansässigkeit durch das deutsch-spanische Doppelbesteuerungsabkommen modifiziert.