Schenkung (donación)

Eine Schenkung (donación) wird im spanischen Recht definiert als "ein Akt der Freigiebigkeit, durch den eine Person unentgeltlich über eine Sache zu Gunsten einer anderen Person verfügt, welche sie annimmt", siehe Art. 618 CC. Es ist zu unterscheiden zwischen einer Schenkung unter Lebenden (donación inter vivos) und einer Schenkung von Todes wegen (donación mortis causa). Besonderen Regeln unterliegen die Schenkung unter Auflage (donacion onerosa) i.S.v. Art. 622 CC und die belohnende Schenkung (donacion remuneratoria) i.S.v. Art. 622 CC.