Schenkung von Todes wegen (donación mortis causa)
Eine Schenkungen von Todes wegen (donación mortis causa) nach spanischem Recht liegt vor, wenn die Schenkung ihre Wirkungen auf den Tod des Erblassers entfalten soll und ist ihrem Wesen nach eine letztwillige Verfügung (Art. 620 CC). Sie bedarf daher für ihre Wirksamkeit der Form eines Testaments.