Vorerbschaft (sustitucion fideicomisaria)
Der Testator kann nach Art. 781 CC anordnen, dass der Erbe den Nachlass ganz oder teilweise für einen Dritten, der zeitlich nach dem Vorerben (heredero fiduciario) erbt, erwirbt. Bei der Anordnung einer solchen Vorerbschaft (sustitucion fideicomisaria) ist der Vorerbe echter Erbe und der Nacherbe erwirbt vom Erblasser und nicht etwa von dem Vorerben.