Inheritance and Trustees’ Powers Act 2014 in Kraft

Durch den Inheritance and Trustees’ Powers Act 2014, den die Krone am 14.05.2014 die Zustimmung (assent) gegeben hat. Für Erbfälle ab dem 1. Oktober 2014 ergeben sich damit insbesondere folgende Änderungen:

  • Der Ehegatte erhält den gesamten Nachlass, wenn es keine Abkömmlinge gibt. Neben Abkömmlingen erhält er eine Hälfte des Nachlasses zum Vollrecht (anstatt nur einen Nießbrauch hieran).
  • Legaldefinition der Personal Chattels
  • Kleinere Änderungen beim Pflichtteilsrecht (Familiy provision claims)
  • Änderungen zum Trustee Act.
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