Neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien

Das neue Doppelbesteuerungsabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wurde am 03.02.2011 unterzeichnet. Mit Inkrafttreten (voraussichtlich: 1.1.2012), wird dieses das Doppelbesteuerungsabkommen von 1966 ersetzen. Eine wichtige Neuerung für Eigentümer von Spanien Immobilien ist das neu eingeführte Besteuerungsrecht Spaniens für Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen einer Gesellschaft, deren Aktivvermögen zu mindestens 50 vom Hundert unmittelbar oder mittelbar aus unbeweglichem Vermögen besteht. Ferner ist für Eigentümer von Spanien Immobilien sehr bedeutsam, dass Einkünfte aus Veräußerung einer Immobilie in Spanien nun auch in Deutschland besteuert werden kann, wobei die spanische Steuer angerechnet wird. 

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