Anwendbares Erbrecht und gesetzliches Erbfolge
Aus australischer Sicht ist im Grundsatz
- im Hinblick auf bewegliches Vermögen (movables) das Recht des letzten Domizils (domicile) des Erblassers anzuwenden und
- im Hinblick auf das unbewegliche Vermögen (immovables) ist das Belegenheitsrecht (lex rei sitae) anzuwenden.
Aus deutscher Sicht bestimmt sich das im Hinblick auf die gesetzliche Erbfolge anwendbare Recht nach der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO). Danach kommt es im Grundsatz auf den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers an. Eine Ausnahme für unbewegliches Vermögen (immovables) in Australien gibt es – aus der Sicht Deutschlands – nicht mehr. Da aus australischer Sicht im Hinblick auf Immobilien in Australien immer australisches Recht anzuwenden ist, birgt die Rechtslage die Gefahr unterschiedlicher Rechtsanwendung und des Forum Shopping. Betreffend Grundvermögen in Deutschland kann es zu einer Rückverweisung und einer Nachlassspaltung kommen.
Wegen des Zusammenspiels von australischer und deutscher Sicht verweisen wir auf den Beitrag Anwendbares Recht im deutsch-australischen Erbfall.
Grundlagen
Die gesetzliche Erbfolge ist in Part IA des Administration and Probate Act 1958 geregelt. Nach § 70a des Gesetzes tritt die gesetzliche Erbfolge ein, wenn der Erblasser
- ohne Hinterlassung eines Testaments verstirbt oder
- durch ein Testament ganz oder teilweise unwirksam verfügt wird.
Gesetzliche Erbfolge nach dem 1. November 2017
Durch “Administration and Probate and Other Acts Amendment (Succession and Related Matters) Act 2017” wurden mit Wirkung für Erbfälle ab dem 1. November 2017 die Regeln der gesetzlichen Erbfolge geändert:
| Partner ohne Kinder | 100% an den überlebenden Partner |
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| Partner mit Kindern aus der Partnerschaft | 100% an den überlebenden Partner |
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| Partner mit Kindern aus einer anderen Beziehung | Partner erhält | (1) die personal chattels |
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| (2) 100% wenn der Wert des Nachlasses unter AUD 451,909 (erhöht um CPI) |
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| (3) AUD 451,909, wenn der Wert des Nachlasses über AUD 451,909 ist. |
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| (4) Zinsen auf AUD 451,909 |
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| (5) die Hälfte des Nachlasses |
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| Die Kinder einer anderen Beziehung erhalten eine Hälfte |
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| Kein Partner, aber Kinder | Zu gleichen Teilen unter den Kindern |
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‘Partner’ ist nun definiert als Ehegatte (spouse), eingetragene Partnerschaft (registered domestic partner) oder ein eingetragener Fürsorge-Partner (registered caring partner).
