Pflichtteil und gesetzliche Rechte des überlebenden Ehegatten in Kalifornien

Als US-Anwalt mit Zulassung in Kalifornien und Spezialist für internationales Erbrecht werde ich immer wieder gefragt, welche Ansprüche Angehörige, welche im Testament nicht bedacht wurden haben und ob es einen Pflichtteil in Kalifornien gibt. Der Beitrag erläutert die Grundzüge des kalifornischen Erbrechts betreffend die Mindestbeteiligung von Angehörigen und gibt weiterführende Hinweise zum Pflichtteil.

Grundlagen

Umfang der Darstellung

Bitte beachten Sie auch den Beitrag Kalifornisches Erbrecht - Einführung, der auf weitere vertiefende Beiträge zu anderen Themen, z.B. Form des Testaments oder gesetzliche Erbfolge, verweist. 

Rechtsquellen

Das Erbrecht des US-Bundesstaates Kalifornien ist im California Probate Code (CPC) kodifiziert. 

Anwendbares Erbrecht

Sicht von Kalifornien

Aus der Sicht von Kalifornien ist im Hinblick auf die testamentarische Erbfolge zwischen dem beweglichen und dem unbeweglichen Vermögen zu  unterschieden: 

Der Testator kann betreffend "validity and effect" eines Testaments das Recht von Kalifornien wählen. Diese Rechtswahl kann aber nur unbeschadet der Rechte des Ehegatten erfolgen.  

Deutsche Sicht

Für Erbfälle ab dem 17.08.2015 bestimmt sich das im Hinblick auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen im Sinne der EuErbVO, wozu auch die Regeln der gesetzlichen Erbfolge gehören, nach der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO). Danach kommt es im Grundsatz auf den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers an. Eine Ausnahme für unbewegliches Vermögen (immovables) in den USA gibt es – aus der Sicht Deutschlands – nicht mehr. Da aus US-Sicht im Hinblick auf Immobilien in den USA immer US-Erbrecht anzuwenden ist, birgt die Rechtslage die Gefahr unterschiedlicher Rechtsanwendung und des Forum Shopping. Betreffend Grundvermögen in Deutschland kann es zu einer Rückverweisung und einer Nachlassspaltung kommen.

Ergänzend verweisen wir auf den Beitrag „Anwendbares Recht im deutsch-US-amerikanischen Erbfall“. 

Kein Pflichtteil im Erbrecht von Kalifornien

Das Erbrecht von Kalifornien ist vom Grundsatz der Testierfreiheit beherrscht und einen Pflichtteil im Sinne einer quotalen, wertmäßigen Beteiligung am Nachlass gibt es nicht. 

Hinweis: Denken Sie daran, dass ein Pflichtteil natürlich insoweit in Betracht kommt, als auf den Nachlass deutsches Erbrecht anzuwenden ist. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn der Erblasser eine Immobilie in Deutschland hatte.

Den erwachsenen Kindern steht im Grundsatz nach kalifornischem Recht kein Pflichtteil zu. Vom Erblasser abhängige Kinder (z.B. Minderjährige oder Behinderte) und der überlebende Ehegatte werden hingegen durch das Gesetz geschützt. Das Gericht kann auf Antrag diesen zubilligen:

  • die zeitweilige Nutzung der Wohnung und des Inventars (homestead rights), §§ 6540-6545 CPC
  • Unterhaltszahlungen (family allowances). 

Vorsicht: Die Homestead Rights müssen binnen 60 Tagen nach dem Tod beantragt werden.  

Anteil am gemeinschaftlichen Vermögen der Eheleute

Kalifornien ist ein Community-Property-State. Wenn Ehegatten nach dem Recht von Kalifornien verheiratet sind und nicht durch einen vor der Ehe geschlossenen Ehevertrag (antenuptial agreement) oder einen nach der Eheschließung geschlossenen Ehevertrag (postnuptial agreement) etwas anderes vereinbart haben, wird das ab Eingehung der Ehe erworbene Vermögen (mit einigen Ausnahmen) eheliches Gesamtgut (community property). Im Erbfall ist dieses auseinanderzusetzen und der überlebende Ehegatte erhält seinen Anteil am Auseinandersetzungsguthaben. Es kann daher sein, dass der überlebende Ehegatte 1/2 des Gesamtvermögens als Anteil am Auseinandersetzungsguthaben erhält!  

Der vergessene Erbe

Der überlebende Ehegatte kann den gesetzlichen Erbteil verlangen, wenn er „vergessen“ wurde (omitted heir). Das setzt voraus, dass

  • der zuerst verstorbene Ehegatte das Testament vor Eingehung der Ehe errichtet hat,
  • das Testament nach Eingehung der Ehe nicht geändert oder ergänzt wurde,
  • der Ehegatte nicht ausdrücklich enterbt wurde,
  • der Ehegatte ausreichend Vermögen außerhalb des Nachlasses erhalten hat oder
  • der Ehegatte keine Verzichtserklärung unterzeichnet hat.

Entsprechendes gilt für das nachgeborene Kind.

Diesen Artikel bewerten
 
 
 
 
 
 
 
0 Bewertungen (0 %)
Bewerten