Anwalt für deutsch-spanisches Erbrecht und Immobilienrecht 

Rechtsanwalt Wiens ist Inhaber der Kanzlei Wiens & Collegen, welche auf deutsch-spanisches Erbrecht und spanisches Immobilienrecht spezialisiert ist. Aufgrund seines langjährigen Aufenthalts in Spanien (Teneriffa) und beruflichen Tätigkeit spricht er fließend Spanisch und versteht Spanien und seine Bewohner. Im Rahmen des Kanzlei-Verbunds "WF International" kooperiert er mit anderen deutschen und spanischen Rechtsanwälten (Abogados) in Deutschland und Spanien. Er berät in Köln und Teneriffa. 

Leistungen

Deutsch-spanisches Erbrecht

Herr Rechtsanwalt Axel Wiens berät rund um den deutsch-spanischen Erbfall. Typische Leistungen sind 

  • Abwicklung von Erbschaften in Spanien bis zur Umschreibung des Grundbuchs auf die Erben etc.
  • Testamentsgestaltung für den zukünftigen Erblasser bei deutsch-spanischen Vermögen
  • Erbschaftsteuer sparende Gestaltung im Hinblick auf den Erbfall bei deutsch-spanischen Vermögen
  • rechtssicherer Erwerb- und Verkauf von Immobilien in Spanien (Beratung und Abwicklung)
  • Steuerberatung beim Immobilienerwerb in Spanien (spanische Grunderwerbsteuer, etc.)
  • Vorweggenommene Erbfolge von Immobilien in Spanien und Deutschland; nachträgliche Legalisierung von spanischen Neubauten (Bauen ohne Baugenehmigung!)
  • Forderungsdurchsetzung in Spanien und Deutschland (Urteilanerkennung u. Vollstreckung)
  • Beratung bei der Hypothekenfinanzierung von Spanienimmobilien
  • Erbkonflikte und Mediation; Unternehmensgründung in Spanien (S.L.)
  • Recherche nach Nachlassvermögen und Verwertung
  • Vermögenscheck im Hinblick auf Ertrag - und Erbschaftsteuer in Deutschland
  • Ermittlung des steuerlich günstigsten Wertes von Immobilien in Spanien 

Kauf und Verkauf von Immobilien in Spanien

Herr Rechtsanwalt Wiens berät kompetent beim Kauf und Verkauf von Immobilien, z.B. 

  • Beratung und Abwicklung Kauf einer Immobilie in Spanien
  • Prüfung Kaufvertragsunterlagen, sowie Entwerfen und Erstellen von Kaufverträgen, Vorverträgen, Kaufoptionsverträgen,
  • Beratung und Abwicklung rechtssicherer Verkauf einer Immobilie in Spanien einschließlich Abwicklung des Geldverkehrs,
  • Steuerberatung beim Immobilienerwerb in Spanien (spanische Grunderwerbsteuer, Retención, Plusvalia, Einkommensteuer)

Publikationen

  • Bei schlecht geplanter Erbschaft von spanischem Grundbesitz droht Deutschen eine teure spanische Steuerpflicht bei gleichzeitiger Besteuerung in Deutschland („Teneriffa Magazin", Ausgabe 85/ 2002)
  • Für deutsche Residenten in Spanien gilt es eine doppelte spanisch - deutsche Erbschaftsteuerbelastung für die Erben zu vermeiden („Teneriffa Magazin", Ausgabe 86/ 2002)
  • Bei Erbschaft von einem deutschen Erblasser ist der Erbe verpflichtet seinen Erwerb beim spanischen Fiskus anzuzeigen („Teneriffa Magazin", Ausgabe 87/ 2002)
  • Für deutsche Bundesbürger gilt es mobiles Vermögen in Spanien nach Deutschland zu verlegen („Teneriffa Magazin", Ausgabe 89/ 2002)
  • Bei Erbschaftsangelenheiten ist Nichtstun keine Option („Teneriffa Magazin", Ausgabe 90/ 2003)
  • Das Berliner Testament ist bei deutsch - spanischen Vermögen ein teures Vergnügen („Teneriffa Magazin", Ausgabe 91/ 2003 und „Costa Blanca Zeitung", Ausgabe 30/ 2003)
  • Beim Vermögensübergang gilt es die Anzahl der steuerpflichtigen Übertragungen zu verringern(„Teneriffa Magazin", Ausgabe 94/ 2003 und „Costa Blanca Zeitung", Ausgabe 32/ 2003)
  • Bei der Vorbereitung des Vermögensübergangs gilt es die Bemessungsgrundlage zu drücken(„Teneriffa Magazin", Ausgabe 95/ 2003 und „Costa Blanca Zeitung", Ausgabe 34/ 2003)
  • Gleichbehandlung kann Doppelbesteuerung provozieren ( „Teneriffa Magazin", Ausgabe 98/ 2003 und „Costa Blanca Zeitung", Ausgabe 36/ 2003)
  • Für spanisches Vermögen gilt deutsches Pflichtteilsrecht ( „Teneriffa Magazin", Ausgabe 100 / 2003)
  • Bei der Rückführung von Geldvermögen nach Deutschland gilt es das „Oder-Konto „ zu vermeiden („Teneriffa Magazin", Ausgabe 102 / 2003)
  • Instrumentarien des deutschen Erbrechts (1) Schenkung auf den Todesfall / Lebensversicherung( „Teneriffa Magazin", Ausgabe 128 / 2003)
  • Instrumentarien des deutschen Erbrechts (2) Vollmacht auf den Todesfall ( „Teneriffa Magazin", Ausgabe 132 / 2003)
  • Instrumentarien des deutschen Erbrechts (3) vorweggenommene Erbfolge unter Lebenden /Schenkungen („Teneriffa Magazin", Ausgabe 133 / 2003 und „Costa Blanca Zeitung")
  • Instrumentarien des deutschen Erbrechts (4) Beratungsbedarf („Teneriffa Magazin", Ausgabe 134 / 2003)
  • Eckpfeiler der internationalen Erbschaftsplanung (1) Vermögensdokumentation („TF - Wochenspiegel", Ausgabe 573 / 2005)
  • Eckpfeiler der internationalen Erbschaftsplanung (2) Pflichtteilsanspruch („TF- Wochenspiegel", Ausgabe 575 / 2005)
  • Wortwahl im Testament ( „Teneriffa Panorama", Ausgabe 02 / 2004)
  • Vorbereitungen für den Erbfall („Teneriffa Panorama", Ausgabe 03 / 2004)
  • Steuergünstige Erbfolgeplanung („Das aktuelle Spanienmagazin", Ausgabe 08 / 2005)
  • Scheu vor dem Testament („Teneriffa Panorama", Ausgabe 04 / 2005)
  • Freibeträge ( „Teneriffa Panorama", Ausgabe 05 / 2005)
  • Änderungen des Testaments ( „Teneriffa Panorama", Ausgabe 05 / 2005)

Standorte

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Im Mediapark 8
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Fax +49 0221 9123299
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Teneriffa | Niederlassung

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E-38201 San Cristóbal de La Laguna

Tel. +34 922 985739
Fax +34 922 546065
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Publikationen

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50670 Köln

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Herr Axel Wiens ist persönlich Verantwortlicher für diese Internetseite im Sinne des MDStV.

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Herr Rechtsanwalt Axel Wiens gehört der Rechtsanwaltskammer Köln an. Es gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen:

  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),
  • Standesregelungen der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln).

Sämtliche berufsrechtlichen Regelungen sind abrufbar auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter http://www.brak.de (Angaben gemäß § 6 TDG)

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