Englische Anwältin für deutsch-britisches Erbrecht
Frau Niamh Lewis ist englische Anwältin (Solicitor England & Wales) und Spezialistin für Nachlassverfahren in England und Wales, insbesondere bei Bezügen zu Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Sie hat in der Zeit von 2015 bis 2025 für namhafte Kanzleien in England ausschließlich im Bereich des Erbrechts von England und Wales gearbeitet. Dabei war ihre Schwerpunkte insbesondere die Beantragung des englischen Erbscheins (grant), die Vorbereitung der UK-Erbschaftsteuererklärung und die Unterstützung des Nachlassabwicklers bei der Regelung des Nachlasses.
Sie ist Associate Member von STEP und hat das STEP Advanced Certificate Administration of Estates (England & Wales) und STEP Advanced Certificate Taxation of Trusts and Estates (England & Wales).
2025 kehrte sie nach Berlin zurück, wo sie als Kind irischer Eltern geboren wurde und aufgewachsen ist. Sie ist Angestellte der Kanzlei Frank & Partner Rechtsanwälte.
Zusammen mit den Rechtsanwälten und Fachanwälten der Kanzlei und, soweit nötig, Anwälten im UK, bietet Frau Lewis insbesondere folgende Leistungen in deutsch-britischen Erbfällen an:
- Vertretung von Begünstigten eines Nachlasses oder Trusts in England und Wales;
- Unterstützung bei der Nachlassabwicklung in England und Wales, insbesondere bei der Beschaffung der Testamentsbestätigung und des Zeugnisses des Nachlassabwicklers;
- Unterstützung zur Erlangung eines Erbscheins oder Testamentsvollstreckerzeugnisses;
- Vorbereitung der Erklärung der deutschen Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer bei Bezügen zum UK;
- Deutsch-englische Nachlassplanung.
Sprachen
English (Muttersprache), Deutsch (zweite Muttersprache)
Mitgliedschaften
Society of Trust and Estate Practitioners – Affiliate member
Standorte
Berlin | Hauptkanzlei
WF Frank & Partner Rechtsanwälte
Leipziger Platz 9
D-10117 Berlin
Tel. +49 30 88712381
Fax +49 30 22185555
berlin
(at) wf-inter.com
Publikationen
- Bewertung von Wertpapieren für Zwecke der britischen Erbschaftsteuer
- Bewertung von Immobilien für Zwecke der UK-Erbschaftsteuer
- Beantragung eines Erbscheins in der deutschen Botschaft in London
- Erbschaftssteuer im deutsch-britischen Erbfall
- ZEV Länderbericht Großbritannien: Einschränkung der Steuerbefreiung für landwirtschaftliches Vermögen und Betriebsvermögen
- ZEV Länderbericht Großbritannien: Erweiterung der unbeschränkten Steuerpflicht bei der Nachlasssteuer
- Die Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf von geerbten Wertpapieren im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland (UK)
- Besteuerung der Einkünfte eines Nachlasses im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland (UK)
- Schenkungssteuer nach dem Recht des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland (UK)
- Haftung für Nachlassverbindlichkeiten nach dem Recht von England und Wales
- Anwendbares Recht im deutsch-englischen Erbfall
- Die Ausschlagung einer Erbschaft nach dem Recht von England und Wales
- Die Deed of Variation nach dem Recht des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland
- Deutsch-britisches Erbrecht - Einführung
- Schenkung einer Immobilie im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland
- Erbschaftssteuer im UK (England & Wales, Schottland, Nordirland)
- Testamentseröffnung und Recht auf Einsicht in ein Testament in England und Wales
- Probate und Administration - das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses in England und Wales
- Anerkennung eines deutschen Testaments in England & Wales
- England und Wales: Gesetzliche Erbfolge
- Besteuerung einer Schenkung an eine Person mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich
- Die Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf von geerbten Immobilien im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland (UK)
- Grundstücksrechte in England
- Besteuerung einer Erbschaft in Deutschland bei Wohnsitz des Erben im Vereinigten Königreich
- Der Trust als Mittel der Nachlassplanung in England & Wales
- Pflichtteil und gesetzliche Rechte nach dem Recht von England und Wales
- Anrechnung der englischen Erbschaftssteuer auf die deutsche Erbschaftssteuer
- Joint Tenancy bei Grundvermögen in England
- Nachlassplanung bei Vermögen in England
- Grundbuch in England
- Die General- und Vorsorgevollmacht in England und Wales
- Gemeinschaftliches Konto im Recht von England und Wales
- Testamentarische Erfolge nach dem Recht von England & Wales
Pflichtangaben
Frau Niamh Lewis ist Angestellte der Kanzlei Frank & Partner Rechtsanwälte.
Angaben zur Partnerschaft
Frank & Partner Rechtsanwälte
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 88712381
Email: info(at)wf-frank.com
Web: www.wf-frank.com
UmSt-IdNr.: DE288360405
Steuernummer: 34/290/00418
Frank & Partner Rechtsanwälte ist eine Partnerschaftsgesellschaft im Sinne des PartG. Die Partnerschaft ist eingetragen im Partnerschaftsregister des AG Charlottenburg unter der Nummer PR 966 B. Partner sind Jan-Hendrik Frank, Veit Klinger, José Martinez Salinas und Steffen Leithold.
Berufsrechtliche Angaben
Frau Niamh Lewis ist bei der Rechtsanwaltskammer Berlin als Solicitor England and Wales registriert.
Es gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),
- Standesregelungen der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln).
Sämtliche berufsrechtlichen Regelungen sind abrufbar auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter www. brak.de (Angaben gemäß § 5 TDG)
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Name und Anschrift der Berufshaftpflichtversicherung: Allianz Versicherungs-AG, 10900 Berlin.
Versicherungssumme pro Versicherungsfall: EUR 2 Million; Höchstleistung pro Versicherungsjahr: EUR 4 Million
Räumlicher Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung: Weltweit wie unten beschrieben:
Auszug aus den Versicherungsbedingungen (AVB-RSW HV 60):
„Teil 2, 2. Ausschlüsse
2.1. Haftpflichtansprüche mit Auslandsbezug
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten
a) über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros,
b) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht,
c) des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten.“
Auszug aus den HV 4360:
„Abweichend von Teil 2 A Ziffer 2.1 b) und Teil 3 A Ziffer 4.1 b) der Allgemeinen und Besonderen Bedingungen sowie Risikobeschreibung zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (AVB-RSW HV 60) besteht Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung im außereuropäischen Recht, die aufgrund deutscher gesetzlicher Haftungsbestimmungen vor Gerichten der Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht werden.“
Kontaktdaten

Niamh Lewis
WF Frank & Partner Rechtsanwälte
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Tel. +49 30 88712381
Fax +49 30 22185555
lewis (at) wf-inter.com